
Rechtsanwalt Michael Schneider
Fachanwalt fĂŒr Familienrecht
Fachanwalt fĂŒr Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Michael Schneider absolvierte nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in SaarbrĂŒcken und Mannheim die Referendarzeit im Bezirk des Oberlandesgerichts ZweibrĂŒcken. Er wurde im Juni 1992 als Rechtsanwalt am Amtsgericht und Landgericht Kaiserslautern zugelassen.
Im Februar 1998 erfolgte die Gestattung der PfĂ€lzischen Rechtsanwaltskammer, die Bezeichnung âFachanwalt fĂŒr Familienrechtâ zu fĂŒhren, seit Dezember 2010 ist Herr Rechtsanwalt Schneider auch Fachanwalt fĂŒr Verkehrsrecht.
Nach 24-jÀhriger TÀtigkeit in einer alteingesessenen Rechtsanwaltskanzlei in Kaiserslautern gehört Rechtsanwalt Schneider seit 2016 zum Team der Kanzlei Dr. Theobald und Kollegen.
Er ist Mitglied im Verband deutscher VerkehrsrechtsanwÀlte, VdVKA.
Rechtsanwalt Schneider spricht flieĂend Englisch und verfĂŒgt ĂŒber gute Grundkenntnisse der französischen Sprache.
TĂ€tigkeitsschwerpunkte
- Familienrecht / Ehescheidung / Unterhalt / Sorgerecht
- Verkehrsrecht / Verkehrsstrafrecht
- Allgemeines Zivilrecht
- Forderungseinzug/Inkasso
- Erbrecht
- Mietrecht
- Arbeitsrecht
- Verwaltungsrecht