
Rechtsanwalt Michael Schneider
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Michael Schneider absolvierte nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken und Mannheim die Referendarzeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Zweibrücken. Er wurde im Juni 1992 als Rechtsanwalt am Amtsgericht und Landgericht Kaiserslautern zugelassen.
Im Februar 1998 erfolgte die Gestattung der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen, seit Dezember 2010 ist Herr Rechtsanwalt Schneider auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Nach 24-jähriger Tätigkeit in einer alteingesessenen Rechtsanwaltskanzlei in Kaiserslautern gehört Rechtsanwalt Schneider seit 2016 zum Team der Kanzlei Dr. Theobald und Kollegen.
Er ist Mitglied im Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte, VdVKA.
Rechtsanwalt Schneider spricht fließend Englisch und verfügt über gute Grundkenntnisse der französischen Sprache.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Familienrecht / Ehescheidung / Unterhalt / Sorgerecht
- Verkehrsrecht / Verkehrsstrafrecht
- Allgemeines Zivilrecht
- Forderungseinzug/Inkasso
- Erbrecht
- Mietrecht
- Arbeitsrecht
- Verwaltungsrecht