Rechtsanwältin Anett Theobald
Fachanwältin für Familienrecht
Vor dem Beginn des Studiums der Rechtswissenschaften führte Rechtsanwältin Anett Theobald zunächst einen einjährigen Studienaufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika durch. Sie erhielt dort praktische Einblicke in die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes im englischsprachigen Raum, in der Rechtsanwaltskanzlei Winter & Johnson PLLC, Charleston, West Virginia.
Das juristische Studium absolvierte sie danach an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder und hat dieses erfolgreich mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Während des Studiums lag ihr Interessenschwerpunkt auf dem Familien- und Erbrecht und sie arbeitete in der Rechtsabteilung der Commerzbank der Stadt Hamburg.
Ihren juristischen Vorbereitungsdienst leistete Rechtsanwältin Anett Theobald im Bezirk des brandenburgischen Oberlandesgerichtes ab. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Referendariats durch das zweite Staatsexamen, wurde sie im Mai 2005 als Rechtsanwältin bei der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken zugelassen und nahm die Tätigkeit in unserer Kanzlei mit dem Schwerpunkt im Familienrecht auf.
Im Jahr 2010 wurde ihr der Fachanwaltstitel im Familienrecht verliehen.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Familienrecht
- Erbrecht
- Ehescheidungsrecht
- Unterhaltsrecht
- Sorgerecht
- Umgangsrecht